Allgemeine Geschäftsbedingungen von SecureMatch

 § 1 Vertragsgegenstand

  • SecureMatch betreibt eine Plattform zur Vermittlung von Sicherheitsdienstleistungen.
  • SecureMatch tritt ausschließlich als Vermittler auf. Ein Dienstleistungsvertrag über die eigentliche Bewachung kommt ausschließlich zwischen dem Suchenden (Kunde) und dem Sicherheitsdienstleister (Anbieter) zustande.
  • SecureMatch ist nicht verantwortlich für die Qualität, Sicherheit oder Rechtmäßigkeit der erbrachten Bewachungsleistungen.
  • Das Angebot von SecureMatch richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts.
  • Die Auswahl oder Kuration eines Anbieters erfolgt nach eigenem Ermessen von SecureMatch und stellt keine Garantie für Qualität, Leistungsfähigkeit oder Zuverlässigkeit dar.
  • Die Kuration stellt eine reine Vorauswahl dar. Die Entscheidung über die tatsächliche Eignung des Anbieters für das spezifische Risiko des Kunden sowie die abschließende Prüfung der aktuellen Qualifikationen obliegt allein dem Kunden im Rahmen seiner kaufmännischen Sorgfaltspflicht.

§ 2 Kostenfreiheit für den Suchenden

  • Die Nutzung der Plattform und die Vermittlung von Angeboten ist für den Suchenden (Kunden) vollständig kostenfrei.
  • SecureMatch finanziert sich durch Vermittlungsprovisionen, die mit den Sicherheitsdienstleistern separat vereinbart sind.

§ 3 Umgehungsverbot & Kundenschutz 

  • Dem Suchenden ist bekannt, dass sich SecureMatch durch Provisionen der Anbieter finanziert.
  • Der Suchende verpflichtet sich, einen durch SecureMatch hergestellten Kontakt zu einem Anbieter nicht zu umgehen.
  • Ein Vertragsschluss über die angefragte Dienstleistung mit einem von SecureMatch vorgestellten Anbieter darf für einen Zeitraum von 12 Monaten nach der Erstvorstellung nur unter Einbeziehung von SecureMatch erfolgen.
  • Sollte der Suchende den Anbieter bereits vor der Vorstellung durch SecureMatch gekannt haben, ist er verpflichtet, SecureMatch dies unverzüglich (innerhalb von 48 Stunden) mitzuteilen.
  • Schließt der Suchende unter Umgehung von SecureMatch einen Vertrag mit einem vorgestellten Anbieter, schuldet er SecureMatch Schadensersatz in Höhe der Provision, die SecureMatch im Falle einer ordnungsgemäßen Vermittlung vom Anbieter erhalten hätte. Dem Suchenden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass SecureMatch kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
  • Der Nachweis der Erstvorstellung eines Anbieters erfolgt durch Übersendung der Kontaktdaten per E-Mail oder über die Plattform von SecureMatch.

§ 4 Haftungsausschluss 

  • SecureMatch haftet nicht für Pflichtverletzungen aus dem zwischen dem Suchenden und dem Anbieter geschlossenen Vertrag sowie nicht für Schäden, die im Rahmen der Durchführung der Sicherheitsdienstleistung entstehen (insbesondere Diebstahl, Sachschäden, Personenschäden oder Vermögensschäden vor Ort). Für diese Schäden haftet ausschließlich der jeweilige Anbieter.
  • SecureMatch übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der von den Anbietern gemachten Angaben (insbesondere zu Lizenzen, Versicherungen, Personalstärke, Qualifikationen oder Verfügbarkeiten). SecureMatch führt lediglich eine kursorische Plausibilitätsprüfung bei Aufnahme in das Netzwerk durch.
  • Die Kuration beschränkt sich auf die Prüfung des Vorliegens einer Gewerbeerlaubnis gemäß § 34a GewO sowie des Nachweises einer bestehenden Haftpflichtversicherung zum Zeitpunkt der Aufnahme in das Netzwerk. SecureMatch übernimmt keine Gewähr für das Fortbestehen dieser Voraussetzungen oder deren tagesaktuelle Gültigkeit. Eine laufende Überwachungs- oder Kontrollpflicht besteht nicht. Es obliegt dem Suchenden, sich vor Vertragsschluss mit dem Anbieter aktuelle Nachweise vorlegen zu lassen.
  • Werbliche Aussagen auf der Webseite von SecureMatch zur ‚Prüfung‘ oder ‚Zertifizierung‘ von Anbietern dienen der allgemeinen Leistungsbeschreibung und stellen keine Zusicherung einer Eigenschaft oder Garantie im Rechtssinne dar.
  • SecureMatch haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von SecureMatch beruhen.
  • Für sonstige Schäden haftet SecureMatch nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
  • Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet SecureMatch nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt und der Höhe nach auf die Deckungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung von SecureMatch beschränkt.
  • Die Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden, insbesondere entgangenen Gewinn, Produktionsausfall oder sonstige Vermögensfolgeschäden, ist ausgeschlossen, sofern SecureMatch nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.

§ 5 Datenschutz & Datenweitergabe

  • Der Suchende willigt ein, dass seine im Formular angegebenen Projektdaten zum Zwecke der Angebotseinholung an potenzielle Sicherheitsdienstleister weitergegeben werden dürfen.
  • Die Anbieter sind ihrerseits verpflichtet, diese Daten nur zur Angebotserstellung zu nutzen.

§ 6 Mitwirkungspflichten des Suchenden 

  • Der Suchende ist verpflichtet, alle Angaben im Anfrageformular wahrheitsgemäß und vollständig zu machen.
  • Er muss sicherstellen, dass er unter den angegebenen Kontaktdaten erreichbar ist.
  • Der Suchende stellt sicher, dass er zur Beauftragung der angefragten Sicherheitsdienstleistung berechtigt ist (z. B. als Eigentümer oder bevollmächtigter Vertreter).
  • Die finale Prüfung der Eignung des Anbieters für den spezifischen Einsatzzweck sowie die Kontrolle der notwendigen Qualifikationen vor Ort obliegt dem Kunden.
  • Der Suchende stellt SecureMatch von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die auf unrichtigen oder unvollständigen Angaben des Suchenden oder auf der Durchführung des zwischen Suchendem und Anbieter geschlossenen Vertrages beruhen.

§ 7 Zustandekommen des Vermittlungsvertrags

  • Mit dem Absenden des Anfrageformulars gibt der Suchende einen Auftrag zur Vermittlung (Suchauftrag) an SecureMatch ab.
  • Ein Anspruch auf die erfolgreiche Vermittlung eines Anbieters besteht nicht. SecureMatch behält sich vor, Anfragen ohne Angabe von Gründen abzulehnen (z. B. bei unseriösen Anfragen oder fehlender Kapazität im Netzwerk).
  • Zwischen SecureMatch und dem Suchenden kommt ein unentgeltlicher Vermittlungsvertrag eigener Art zustande. SecureMatch schuldet ausschließlich die Herstellung eines Kontakts zu geeigneten Sicherheitsdienstleistern, nicht jedoch den Abschluss eines Vertrags oder einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.
  • SecureMatch ist nicht verpflichtet, ausschließlich für den Suchenden tätig zu werden oder bestimmte Anbieter vorzuhalten.

§ 8 Definition des Provisionsfalls

  • Ein provisionspflichtiger Erfolg liegt vor, wenn der Suchende mit einem von SecureMatch vorgestellten Anbieter einen Vertrag schließt, unabhängig davon, ob die Konditionen von der ursprünglichen Anfrage abweichen.
  • Das Umgehungsverbot gilt auch für Folgeaufträge oder Erweiterungen des ursprünglichen Auftrags innerhalb der Sperrfrist von 12 Monaten.

§ 9 Verfügbarkeit der Plattform

  • SecureMatch bemüht sich um eine unterbrechungsfreie Verfügbarkeit der Webseite, übernimmt jedoch keine Garantie für die ständige Erreichbarkeit oder technische Fehlerfreiheit des Formulars.

§ 10 Kein Weisungsrecht

  • SecureMatch hat gegenüber dem eingesetzten Personal des Anbieters keinerlei Weisungs- oder Direktionsrecht. Die fachliche und disziplinarische Leitung obliegt ausschließlich dem gewählten Sicherheitsdienstleister.

§ 11 Keine Beratungsleistung / keine Fachberatung

  • SecureMatch erbringt keine Rechts-, Sicherheits-, Organisations- oder Fachberatung. Die Auswahl oder Vorstellung eines Anbieters stellt keine Empfehlung im rechtlichen Sinne dar, sondern erfolgt ausschließlich auf Grundlage der vom Anbieter bereitgestellten Informationen.

§ 12 Höhere Gewalt

  • SecureMatch haftet nicht für Verzögerungen oder Nichterfüllung von Vermittlungsleistungen, die auf Umständen höherer Gewalt beruhen, insbesondere Naturereignisse, behördliche Maßnahmen, Ausfälle von Telekommunikations- oder IT-Infrastruktur.

§ 13 Schlussbestimmungen 

  • Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.
  • Anwendbares Recht: Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  • Gerichtsstand: Soweit zulässig (bei Kaufleuten), ist der Gerichtsstand der Sitz von SecureMatch (Berlin).

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